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Hinweise zum Datenschutz 

Aktualisiert: 30. September 2020 

Am 16. Juli 2020 erließ der Gerichtshof der Europäischen Union ein Urteil, mit dem die Entscheidung der Europäischen Kommission (EU) 2016/1250 vom 12. Juli 2016 über die Angemessenheit des von der EU-USA gewährten Privacy Shield für ungültig erklärt wurde. Infolgedessen ist das EU-USA Privacy Shield Framework kein gültiger Mechanismus mehr, um die EU-Datenschutzanforderungen bei der Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA zu erfüllen. 

Am 8. September 2020 gab der föderale Datenschutz- und Informationskommissar (FDPIC) der Schweiz eine Stellungnahme ab, in der er zu dem Schluss kam, dass das Privacy Shield Framework zwischen der Schweiz und den USA keinen angemessenen Schutz für Datenübertragungen von der Schweiz in die USA gemäß dem Schweizerischen Federal Act on Data Protection (FADP) gewährleistet. 

Diese Entscheidungen entbinden die Teilnehmer am EU-USA Privacy Shield und am Swiss-US Privacy Shield nicht von ihren Verpflichtungen, die sich aus dem EU-USA und dem Swiss-USA Privacy Shield Framework ergeben. 

Das Department of Commerce der USA verwaltet weiterhin das Privacy Shield-Programm. Aquent nimmt weiterhin an dem Programm teil, um unser Engagement für den Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzgrundsätzen fortzuführen, das EU-Bürgern einen sinnvollen Schutz der Privatsphäre bieten. 

Teilnahme am Privacy Shield. Aquent hält sich an die vom US-Handelsministerium festgelegten Privacy Shield Frameworks hinsichtlich der Erfassung, Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten, die aus der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in die USA übertragen werden. Aquent hat bestätigt, dass es die Privacy Shield-Grundsätze für Benachrichtigung, Auswahl, Verantwortlichkeit über die Weiterleitung, Sicherheit, Datenintegrität und Zweckbeschränkung, sowie den Zugriff, Durchsetzung von Rückgriffsmöglichkeiten und Haftung einhält. Wenn ein Konflikt zwischen dieser Mitteilung und den Privacy Shield-Prinzipien besteht, gelten die Privacy Shield-Prinzipien. Um mehr über Privacy Shield zu erfahren und die Aquent-Zertifizierung anzuzeigen, besuchen Sie bitte die folgende Webseite: https://www.privacyshield.gov/list. 

Verarbeitete Daten. Wir beziehen und verarbeiten personenbezogene Daten aus der Europäischen Union, Großbritannien und der Schweiz hauptsächlich als Datenverantwortlicher. Als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten direkt von Einzelpersonen auf die in unserer Datenschutzerklärung beschriebene Weise. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten nur nach Bedarf, um somit unser Geschäft zu betreiben, Bewerber bei der Suche nach Aufträgen oder direkte Stellen bei unseren Kunden zu unterstützen, Dienstleistungen für unsere Kunden zu erbringen und unsere Dienstleister zu bezahlen.

In einigen Fällen kann Aquent als Datenverarbeiter fungieren und Daten im Auftrag und auf Anweisung unserer Kunden im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen verarbeiten. In diesen Situationen entscheiden unsere Kunden, welche personenbezogenen Daten sie uns übermitteln, und wir verarbeiten die personenbezogenen Daten auf Anweisung unseres Kunden und gemäß einer vertraglichen Vereinbarung. Wir können auf Anweisung des Kunden auf diese Daten zugreifen und diese verwenden, um unseren Vertrag mit diesen Kunden zu erfüllen. 

Weitere Informationen darüber, wie wir personenbezogene Daten verwenden und weitergeben, finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen und in unseren Hinweisen zu Europäischen Rechten. 

Datenschutzbeschwerden. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen des EU-USA Privacy Shield und des Swiss-USA Privacy Shield verpflichtet sich Aquent, Beschwerden über Ihre Privatsphäre sowie unsere Erfassung oder Verwendung Ihrer persönlichen Daten zu lösen. Bürger der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz, die Anfragen oder Beschwerden zu dieser Datenschutzrichtlinie haben, wenden sich bitte zunächst an Aquent unter: 

Aquent LLC
Attention: Privacy Complaints
501 Boylston Street
Boston MA 02116
USA
Email: [email protected] 

Wenn eine Beschwerde oder ein Streitfall nicht durch den internen Prozess von Aquent beigelegt werden kann, hat sich Aquent verpflichtet, solche ungelösten Datenschutzbeschwerden gemäß den Grundsätzen des EU-USA und des Swiss-USA Privacy Shield an eine EU oder eine Schweizer Datenschutzbehörde weiterzuleiten und an den Streitbeilegungsverfahren des von den Datenschutzbehörden eingerichteten Gremiums teilzunehmen. 

Wenn Ihre Streitigkeit durch die Verwendung der oben genannten, unabhängigen Rückgriffsmechanismen nicht beigelegt werden kann, haben Sie möglicherweise das Recht, Aquent, gemäß dem Rückgriffs-, Durchsetzungs- und Haftungsprinzip einschließlich Anhang 1 des Privacy Shield zu verpflichten, ein verbindliches Schiedsverfahren mit Ihnen einzugehen. 

Regulierungsaufsicht. Aquent unterliegt den Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnissen der Federal Trade Commission der Vereinigten Staaten von Amerika.